ESG Information

Nachhaltigkeit ist uns ein Anliegen!

Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088

1. Einleitung

Die Verordnung (EU) 2019/2088 bildet die gesetzliche Grundlage für die Erteilung der folgenden Informationen. Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ und sog. „Finanzberater“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen, und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, festgelegt.

 

Aufgrund unserer Tätigkeit als Portfolioverwalter einerseits und als Anlageberater andererseits sind wir gemäß der genannten Verordnung sowohl als Finanzmarktteilnehmer (bei Portfolioverwaltung) als auch als Finanzberater (bei Anlageberatung) in oben genanntem Sinne tätig. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen – nach Maßgabe der jeweils erbrachten Dienstleistungsart – unsere Offenlegungen gemäß der genannten Verordnung sowohl für die Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer, als auch für die Eigenschaft als Finanzberater umfassen.

 

Wir sind bestrebt, Ihnen die gemäß der genannten Verordnung offenzulegenden Informationen klar und verständlich anhand dieses Dokuments zu erteilen. Sollten Sie dennoch Fragen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so können Sie sich gerne an uns wenden.

 

office@valuesandguidance.com

2. Unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung mit tatsächlichen oder potenziell wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Wert von Investitionen und damit letztlich auf den Wert von Finanzprodukten (einschließlich Portfolios). Als professioneller Anbieter von Wertpapierdienstleistungen ist uns die Relevanz dieser Risiken sowie die Wichtigkeit, in Bezug auf solche Risiken eine klare Strategie zu haben, selbstverständlich bewusst. Wir legen großes Augenmerk auf eine effiziente Risikomanagementstrategie und verfügen auch über ein eigenes Risikomanagementmodell mit starkem Fokus auf die Bewertung von Nachhaltigkeitsfaktoren. Es werden laufend tatsächliche oder potenzielle wesentlich negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens, geprüft und bei Bedarf zeitnah auf diese potenziell eintretenden Risiken reagiert. Auf diese Art und Weise werden Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen.

Wir sind der Meinung, dass es bei Nichtbeachtung der Nachhaltigkeitsrisiken zu einer negativen Auswirkung auf die Rendite der Finanzprodukte kommt, daher werden diese von uns berücksichtigt.

3. Nachhaltigkeitskonforme Vergütungspolitik

Die Values & Guidance GmbH verfügt über eine Vergütungspolitik, die u.a. zum Ziel hat, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Vergütungen unserer MitarbeiterInnen bestmöglich zu verhindern. Unsere Vergütungspolitik entspricht aber auch dem Nachhaltigkeitsgedanken: Sie enthält keinerlei Regelungen, die nicht in Einklang mit unserem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit und insbesondere mit unserer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken stünden. Im Folgenden der diesbezügliche Auszug aus unserer Vergütungspolitik:

„Die Vergütungspolitik steht in Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und insbesondere unserer diesbezüglichen Strategie, zumal sie – aus Sicht ex ante – keine Inhalte aufweist, die diesbezügliche negative Auswirkungen zur Folge haben könnten.“

4. Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

Wir weisen darauf hin, dass wir im Einklang mit Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 uns dafür entschieden haben, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Unternehmens nicht zu berücksichtigen, da aus unserer Sicht die derzeitige Datenlage nicht ausreichend vorhanden ist.

Im Rahmen des Fondsmanagements/-advisory werden jedoch bei der überwiegenden Anzahl der Publikumsfonds die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Dies ist dem jeweiligen Anhang II zum Verkaufsprospekt zu entnehmen.

5. Rechtliche Hinweise

Wenngleich wir bestrebt sind, Sie anhand des vorliegenden Dokuments in Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2088 nach bestem Wissen und Gewissen zu informieren, so müssen wir dennoch darauf hinweisen, dass wir keine Haftung oder Gewähr für die in diesem Dokument enthaltenen Informationen übernehmen können.