Mitwirkungspolitik

Vermögensverwaltung und Fondsmanagement

Mitwirkungspolitik gemäß § 185 BörseG für individuelle Vermögensverwaltung (Version 1; 01.01.2022)

Präambel und Umfang

In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (EU) 2017/828 hat die Values & Guidance GmbH als Vermögensverwalter die gegenständliche Mitwirkungspolitik (Stimmrechtspolitik) festgelegt.

Aktienveranlagungen im Sinne der Mitwirkungspolitik sind jegliche Aktien, die an anerkannten, geregelten Börsen innerhalb EU/EWR notieren. Die Mitwirkungspolitik findet keine Anwendung auf Aktien, die nicht an anerkannten, geregelten Börsen notieren (z.B. „Dritter Markt“/Wien, „Freiverkehr“/Frankfurt) und nicht auf Aktien, die an anerkannten, geregelten Börsen außerhalb von EU/EWR notieren (z.B. New York Stock Exchange, SWX Swiss- Exchange).

 

Ausübung der Stimmrechte

Ausübung und Zuständigkeit der Kunden-Depotbank

Die aus den Aktienveranlagungen der verwalteten Depots resultierenden Stimmrechte werden im Regelfall durch die jeweilige Kunden-Depotbank wahrgenommen. Es besteht aber auf Kundenwunsch die Möglichkeit, dass die Values & Guidance GmbH Stimmrechtskarten auf den Namen eines Vermögensverwaltungskunden anfordert. In diesem Fall müssten die Vermögensverwaltungskunden anschließend Values & Guidance GmbH  (lautend auf den Namen einer Einzelperson) eine Vollmacht für die Vertretung bei der Hauptversammlung ausstellen.

Jeder Vermögensverwaltungskunde kann aber selbständig Stimmrechtskarten bei der Depotbank anfordern.

Grundsätzlich jedoch wird die Values & Guidance GmbH die aus den Aktienveranlagungen der verwalteten Depots resultierenden Stimmrechte im Sinne eines Kosten-/Nutzenverhältnisses (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) im Rahmen der jeweiligen Hauptversammlungen nicht ausüben.

Unabhängig davon verfolgt die Values & Guidance GmbH  gesellschaftsrechtliche Vorgänge (z.B. Kapitalerhöhung, „Squeeze Out“, Aktienrückkauf, Fusion, Übernahmeangebot etc.), welche Kunden-Depots betreffen, und nimmt diese im Rahmen des Vermögensverwaltungsauftrags nach detaillierter Einzelprüfung wahr.

 

Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik

Die gegenständliche Mitwirkungspolitik wird auf der Website www.valuesandguidance.com veröffentlicht.

Mitwirkungspolitik Fondsmanagement

Mitwirkungspolitik gemäß § 185 BörseG für externes Fondsmanagement (Version 1; 01.01.2022)

Präambel und Umfang

In Umsetzung der Aktionärsrechte- Richtlinie (EU) 2017/828 hat die Values & Guidance GmbH als Vermögensverwalter (externer Fondsmanager für Publikums- und Spezialfonds) die gegenständliche Mitwirkungspolitik (Stimmrechtspolitik) festgelegt.

In diesem Zusammenhang wird auch auf § 26 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) verwiesen, in dem die Strategien für die Ausübung von Stimmrechten bei Veranlagungen durch die jeweilige Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft) angeführt werden.

Weiters wird auf die Mitwirkungspolitiken der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwiesen, die gemäß § 28 InvFG 2011 das Fondsmanagement an die Values & Guidance GmbH als externen Fondsmanager übertragen haben.

Aktienveranlagungen im Sinne der Mitwirkungspolitik sind jegliche Aktien, die an anerkannten, geregelten Börsen innerhalb EU/EWR notieren. Die Mitwirkungspolitik findet keine Anwendung auf Aktien, die nicht an anerkannten, geregelten Börsen notieren (z.B. „Dritter Markt“/Wien, „Freiverkehr“/Frankfurt) und nicht auf Aktien, die an anerkannten, geregelten Börsen außerhalb von EU/EWR notieren (z.B. New York Stock Exchange, SWX Swiss- Exchange).

 

Ausübung der Stimmrechte

a) Ausübung und Zuständigkeit der KAG

Die aus den Aktienveranlagungen der Fonds resultierenden Stimmrechte werden im Regelfall durch die jeweilige KAG wahrgenommen (siehe Mitwirkungspolitik der jeweiligen KAG). Dabei entscheidet die KAG vor allem im Sinne eines Kosten-/Nutzenverhältnisses (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz), ob die Stimmrechte im Rahmen der jeweiligen Hauptversammlung ausgeübt werden.

b) Ausübung bei Beständen ab 1 % am Stammkapital bei von der Values & Guidance GmbH extern gemanagten Fonds

  1. Values & Guidance GmbH wird das Stimmrecht für Aktienbestände in den einzelnen Fonds wahrnehmen, wenn ein Publikumsfonds bzw. Spezialfonds Anteile an einer Aktiengesellschaft ab 1 % am Stammkapital einer Gesellschaft hält. Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt nicht, wenn die jeweilige KAG entscheidet (siehe oben), die Stimmrechte selbst direkt auszuüben.

  2. Der/die jeweils zuständige(n) Fondsmanager ist/sind für die Aktienauswahl (Kauf/Verkauf) und laufende Analyse/Beobachtung des Investments im Fonds hauptverantwortlich. Auch die Wahrnehmung der Stimmrechte bei Aktienveranlagungen erfolgt dann im Regelfall vom jeweils zuständigen Fondsmanager in Absprache bzw. Abstimmung (Vier-Augen-Prinzip) mit dem Risikomanager und der Geschäftsführung der Values & Guidance GmbH. Dabei gilt, dass jeder Fondsmanager in den von ihm verantworteten Fonds eine individuelle Abstimmungsstrategie vertreten und wahrnehmen kann.

  3. Die beabsichtigte Abstimmungspolitik zu den Tagesordnungspunkten wird im Vorfeld an die KAG kommuniziert.

  4. Der zuständige Fondsmanager kann an der Abstimmung selbst teilnehmen oder in Absprache bzw. Abstimmung mit der Geschäftsführung der Values & Guidance GmbH und der KAG dieses Stimmrecht mittels Vollmacht an eine vertretungsbefugte Person abtreten.

c) Optionale Ausübung bei Beständen unter 1 % am Stammkapital bei von der Values & Guidance GmbH extern gemanagten Fonds

  1. Values & Guidance GmbH nimmt Stimmrechte unter 1 % am Stammkapital im Regelfall im Sinne eines Kosten-/Nutzenverhältnisses (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) nicht wahr. Wenn dies im Interesse des Fonds liegt, kann Values & Guidance GmbH je nach Einzelfall aber auch entscheiden, die Stimmrechte auszuüben. Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt nicht, wenn die jeweilige KAG entscheidet (siehe oben), die Stimmrechte selbst direkt auszuüben.

  2. Der/die jeweils zuständige(n) Fondsmanager ist/sind für die Aktienauswahl (Kauf/Verkauf) und laufende Analyse/Beobachtung des Investments im Fonds hauptverantwortlich. Auch die Wahrnehmung der Stimmrechte bei Aktienveranlagungen erfolgt dann im Regelfall vom jeweils zuständigen Fondsmanager in Absprache bzw. Abstimmung (Vier-Augen-Prinzip) mit dem Risikomanager und der Geschäftsführung der Values & Guidance GmbH. Dabei gilt, dass jeder Fondsmanager in den von ihm verantworteten Fonds eine individuelle Abstimmungsstrategie vertreten und wahrnehmen kann.

  3. Die beabsichtigte Abstimmungspolitik zu den Tagesordnungspunkten wird im Vorfeld an die KAG kommuniziert.

  4. Der zuständige Fondsmanager kann an der Abstimmung selbst teilnehmen oder in Absprache bzw. Abstimmung mit der Geschäftsführung der Values & Guidance GmbH und der KAG dieses Stimmrecht mittels Vollmacht an eine vertretungsbefugte Person abtreten.

d) Spezialfonds

Values & Guidance GmbH ist auch als externer Manager von Spezialfonds tätig. Wie bereits oben angeführt, wird die beabsichtigte Abstimmungspolitik zu den Tagesordnungspunkten im Vorfeld an die KAG kommuniziert. Sofern Anteilsinhaber von Spezialfonds über das beabsichtigte Abstimmungsverhalten der Values & Guidance GmbH bereits vorab informiert werden möchten, wird das beabsichtigte Stimmverhalten vom zuständigen Fondsmanager mit den Anteilsinhabern (sofern der/die Anteilsinhaber der Values & Guidance GmbH bekannt ist/sind) kommuniziert bzw. besprochen.

 

Abstimmungsverhalten 

  1. Values & Guidance GmbH wird bei der Stimmrechtsausübung ausschließlich das Interesse der Fonds in den Mittelpunkt stellen. Dabei prüft die Values & Guidance GmbH auch, ob (auch potentielle) Interessenskonflikte vorliegen (siehe auch Grundsätze über die Behandlung von Interessenskonflikten der Values & Guidance GmbH).

  2. Im Rahmen der Hauptversammlung entscheidet der Stimmrechtsbevollmächtigte auch, inwieweit er einen Dialog mit der Gesellschaft führt, z.B. Fragen zu den Tagesordnungspunkten stellt, Gespräche mit etwaigen Interessensträgern der Gesellschaft (z.B. Vorstand) führt bzw. mit anderen Aktionären oder Aktionärsgruppen kommuniziert. Bei der Ausübung der Stimmrechte erfolgt nur in Einzelfällen und nach sorgsamer Abwägung aller Umstände eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären oder Aktionärsvertretern.

  3. Der Stimmrechtsbevollmächtigte hat das Recht, von dem beabsichtigten Stimmrechtsverhalten dann abzuweichen, wenn er dies nach erlangter Erkenntnis an der Hauptversammlung im Sinne der Werthaltigkeit der Veranlagung oder aus ethischem und ökologischem Interesse als dringend erforderlich erachtet.

  4. Im Falle einer Abweichung vom beabsichtigten Stimmrechtsvorgehen hat der Stimmrechtsbevollmächtigte einen detaillierten Sachverhalt sowie die tatsächliche Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten zu protokollieren und innerhalb von 48 Stunden der Geschäftsführung der Values & Guidance GmbH sowie der KAG zu übermitteln.

 

Laufende Beobachtung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen

Values & Guidance GmbH verfolgt gesellschaftsrechtliche Vorgänge (z.B. Kapitalerhöhung, „Squeeze-Out“, Aktienrückkauf, Fusion, Übernahmeangebot etc.), welche Fondsbestände betreffen und nimmt diese im Sinne des jeweiligen Fonds nach detaillierter Einzelprüfung wahr.

 

Laufende Ermittlung der Beteiligungshöhe

Der Anteil am Stammkapital der Aktienbestände in den einzelnen Fonds wird regelmäßig automatisch über ein internes Risikomanagementprogramm berechnet und vom Risikomanager kontrolliert und mit den zuständigen Fondsmanagern besprochen.

 

Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik

Die Mitwirkungspolitik der Values & Guidance GmbH wird auf der Website www.valuesandguidance.com  veröffentlicht.

 

Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik/
Auskunftsrecht über Abstimmungsverhalten

Wenn Values & Guidance GmbH das Stimmrecht für Aktienbestände in einzelnen Publikumsfonds  bzw. Spezialfonds wahrnimmt, an denen Anteile an einer Aktiengesellschaft über 1 % am Stammkapital gehalten werden, wird dies auf der Website www.valuesandguidance.com  innerhalb eines Jahres gemäß der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.

Sofern Anteilsinhaber von Spezialfonds über das beabsichtigte Abstimmungsverhalten des externen Fondsmanagers Values & Guidance GmbH im Nachhinein informiert werden möchten, erteilt der/die zuständige(n) Fondsmanager(in) den Anteilsinhabern (sofern der/die Anteilsinhaber der Values & Guidance GmbH bekannt ist/sind) innerhalb von 7 Kalendertagen eine detaillierte mündliche bzw. gewünschte schriftliche Auskunft über das getätigte Abstimmungsverhalten.